Ethnik-Tarif Definition:
Alle Fluggäste mit Flugscheinen in den ethnischen Tarifen müssen unbedingt folgende Definition erfüllen!
Genaue Definition eines ethnischen Fluggastes:
1. Staatsbürger des Ziellandes, deren Ehepartner und Kinder! Staatsbürger des Ziellandes bedeutet: - Im Besitz eines Reisepasses des Ziellandes sein!
2. Deutsche Staatsbürger die im Zielland geboren wurden, deren Ehepartner und Kinder (bis einschließlich 17 Jahre)! Das bedeutet: - Das Zielland muss als Geburtsland im Reisepass eingetragen sein!
ACHTUNG! Reisenden ohne geeigneten Nachweis werden am Check-In als ethnischer Fluggast abgelehnt und müssen auf den nächsten anwendbaren, publizierten Tarif aufzahlen. Außerdem muss für das Übergepäck aufgezahlt werden!


Kontaktformular



