Visum in die GUS
Einreise in die GUS
Einreisebestimmungen
- Ein Original-Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist. Der Reisepass soll mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite beinhalten.
Für Kinder, die nicht im Reisepass der Eltern eingetragen sind, wird eine Gebühr in 100%-iger Höhe des Visumspreises erhoben.
Achtung: Für mitreisende Kinder, die keinen eigenen Kinderausweis besitzen und älter als 4 Jahre sind, ist ein amtlich eingetragenes Lichtbild im Reisepass des Elternteils erforderlich, in dessen Visum das Kind eingetragen wird sowie ein entsprechender Vermerk im Visumantrag. - Ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Alle Fragen des Visumantrages müssen richtig und vollständig beantwortet sein.
- Ein Passbild (keine Ablichtungen), Format 3x4 cm. Fotos im Profil sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, sind zu vermeiden.
- Eine gültige Auslandskrankenversicherung mit der Akzeptanz in den jeweiligen Staaten.
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Preistabelle für Russland
Preistabelle für Weißrussland
Preistabelle für Kasachstanweitere Staaten auf Anfrage








